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   BPatG, 02.04.2007 - 10 W (pat) 9/06   

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https://dejure.org/2007,34810
BPatG, 02.04.2007 - 10 W (pat) 9/06 (https://dejure.org/2007,34810)
BPatG, Entscheidung vom 02.04.2007 - 10 W (pat) 9/06 (https://dejure.org/2007,34810)
BPatG, Entscheidung vom 02. April 2007 - 10 W (pat) 9/06 (https://dejure.org/2007,34810)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1966 - Ia ZB 5/65

    Zurückweisung einer Ausscheidungsanmeldung wegen Nicht-Anerkennung des

    Auszug aus BPatG, 02.04.2007 - 10 W (pat) 9/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat weiterhin anschließt, kann ein Patent nur so erteilt werden, wie es beantragt wird (BGH GRUR 66, 488 - Ferrit; 79, 221 - b-Wollastonit; Benkard-Schäfers, PatG, Kommentar, 10. Auflage, § 35 Rd. 34).
  • BPatG, 21.08.2003 - 10 W (pat) 5/02
    Auszug aus BPatG, 02.04.2007 - 10 W (pat) 9/06
    Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass eine isolierte Vorabentscheidung über die Verschiebung des Anmeldetags unzulässig ist (vgl. zuletzt 10 W (pat) 12/06, 10 W (pat) 5/02).
  • BPatG, 17.02.2007 - 10 W (pat) 12/06
    Auszug aus BPatG, 02.04.2007 - 10 W (pat) 9/06
    Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass eine isolierte Vorabentscheidung über die Verschiebung des Anmeldetags unzulässig ist (vgl. zuletzt 10 W (pat) 12/06, 10 W (pat) 5/02).
  • BPatG, 15.11.2007 - 10 W (pat) 19/07
    Entsprechend der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 22. April 2007, 10 W (pat) 9/06) ist eine isolierte Entscheidung über die ausdrückliche Feststellung des Anmeldetags im vorliegenden Fall nicht zulässig (zur weiteren Begründung des Verbots der isolierten Entscheidung über die Verschiebung des Anmeldetags - allerdings bei fehlenden Zeichnungen - wird auf die Beschlussbegründung im Verfahren 10 W (pat) 9/06 verwiesen).

    (10 W (pat) 9/06).

  • BPatG, 13.03.2008 - 10 W (pat) 18/07
    An dieser Rechtsprechung ist auch nach der am 1. November 1998 in Kraft getretenen Änderung des Patentgesetzes (Art. 2 Nr. 10 des 2. PatGÄndG vom 16. Juli 1998, BGBl I S. 1827, BlPMZ 1998, 382 ff.), mit der die Mindesterfordernisse, die für die Begründung eines Anmeldetags erfüllt sein müssen (§ 35 Abs. 2 Satz 1 PatG), sowie der Fall der Verschiebung des Anmeldetags wegen nachgereichter Zeichnungen (§ 35 Abs. 2 Satz 3 PatG) gesetzlich geregelt worden sind, festzuhalten (vgl. z. B. die Senatsentscheidungen vom 21. August 2003, 10 W (pat) 5/02, in juris, sowie vom 2. April 2007, 10 W (pat) 9/06, in juris sowie abrufbar unter www.bpatg.de).
  • BPatG, 13.09.2011 - 21 W (pat) 52/06
    Nach der Rechtsprechung des 10. Senats (vgl. BPatG vom 2. April 2007, 10 W (pat) 9/06, m. w. N. aus der Kommentarliteratur) wird das Vervollständigen wie ein Nachreichen behandelt.
  • BPatG, 23.07.2015 - 12 W (pat) 41/12
    In der Fassung dieser Vorschrift, die bis zum 31. März 2014 galt, war zwar der Fall, dass lediglich Teile von Zeichnungen fehlen, nicht explizit erwähnt, jedoch ist diese Vorschrift auch in der früheren Fassung dahingehend auszulegen, dass sie auch die Möglichkeit der Nachreichung von Teilen von Zeichnungen eröffnet (Schulte, Patentgesetz, 9. Aufl., Fn. 76 zu § 35 Rdn. 51, 10 W (pat) 9/06).
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